Gesetzgebung
Sicherheit und Vertrauen
Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Genau diese Tatsache hat den deutschen Gesetzgeber bewogen, die öffentliche Bestellung einzuführen.
Dass der Staat die besondere Qualifikation dieser Sachverständigen und die besondere Qualität ihrer Dienstleistung anerkennt, erleichtert Unternehmen, Gerichten und Verbrauchern die Auswahl von Sachverständigen und garantiert, dass das Gutachten hohen Anforderungen gerecht wird.
Qualifikation
Ständig auf dem Prüfstand
Die öffentliche Bestellung gewährleistet, daß der Sachverständige ein Prüf- und Auswahlverfahren durchlaufen hat, bei dem er seine persönliche Eignung, hohe Fachkompetenz und Fähigkeit zur Gutachtenerstellung unter Beweis stellen mußte. Darüber hinaus bürgt die öffentliche Bestellung und Vereidigung für Unabhängigkeit, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit.
Und danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft. Im Klavier- & Cembalobau ist das die zuständige Handwerkskammer.
(Textquelle IfS – Institut für Sachverständigenwesen e.V., 50672 Köln)
Leistungsangebot
Gutachten, Beraten und Schlichten
Öffentlich bestellte Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten, die Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln. Sie beraten und verantworten auch regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen, sie analysieren und bewerten. Und sie sind als Schiedsgutachter tätig.
Gutachten zur Feststellung von Tatsachen und Ermittlung von Ursachen
im Klavier- & Cembalobau, z.B. bei:
- Schäden durch Brand, Rauch, Wasser oder mechanische Einwirkung
- Transportschäden
- Feuchtigkeit oder Trockenheit
- unsachgemäße Reparatur
- unsachgemäße Restaurierung
- Wartung
Beratung von Institutionen bei der Erstellung von:
- Ausschreibungen
- Standortbestimmung
Bewertung, Wertermittlung und Beratung von Klavier, Flügel und Cembalo hinsichtlich:
- Alter und technischem Zustand
- für Instandsetzung
- bei Veräußerung
- Nachlaßregelungen oder für Versicherungen im Allgemeinen
- Wertermittlung im Allgemeinen
Schiedsgutachtertätigkeit:
- Zwei Vertragspartner legen fest, das fachliche Urteil des Sachverständigen als verbindlich anzuerkennen. So erhalten beide Seiten schnell Rechtssicherheit.
Aktuelle Angebote
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93164 Laaber/Regensburg
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